Wir planen ein Büro, bei dem Rauchschutztore gefordert sind. Leider findet man über diese Art von Toren nicht viele Angaben. Gibt es geprüfte Systeme? Welche Firmen sind anerkannt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

max. 2 Stockwerke

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

«Rauchschutztore» ist kein definierter Begriff im Brandschutz. Aus diesem Grund können wir Ihre Frage nicht abschliessend beantworten. Wir empfehlen Ihnen, mit der Stelle, die Ihnen diese Anforderung gestellt hat, abzuklären, was damit gemeint ist.

Grundsätzlich wird im Brandschutzkonzept eines Gebäudes festgehalten, welche Anforderungen an den Brandschutzabschluss (Türen und Tore) gelten, zum Beispiel in Bezug auf den Feuerwiderstand, die Brennbarkeit, die Fluchtwege oder eine allfällige Brandfallsteuerung. Anhand dieser Anforderungen können Sie im Brandschutzregister geeignete Produkte herausfiltern. Verwenden Sie dazu entweder die Volltextsuche oder die Hauptgruppe Bauteile und die Untergruppen 241 bis 251.

Sie finden das Brandschutzregister unter folgendem Link: www.bsronline.ch/de/registersuche/

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