Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Zu Nebenbauten ist ein Brandschutzabstand von 4 m erforderlich. Bei Unterschreitung müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden. Sie finden Varianten und Möglichkeiten in der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Anhang zu Ziff. 2.4. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die zum Nebenbau ausgerichtete Aussenwand mit Feuerwiderstand zu erstellen.