Darf ein Nebenbau im Industriegebiet einen Gebäudeabstand von nur 3 m zum Hauptgebäude des Nachbarn haben? Ist es allenfalls mit Ersatzmassnahmen möglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Zu Nebenbauten ist ein Brandschutzabstand von 4 m erforderlich. Bei Unterschreitung müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden. Sie finden Varianten und Möglichkeiten in der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Anhang zu Ziff. 2.4. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die zum Nebenbau ausgerichtete Aussenwand mit Feuerwiderstand zu erstellen.

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