In einem landwirtschaftlichen Gebäude mit einem Wohnteil (Einfamilienwohnung) ist im Innern des landwirtschaftlich benutzten Teils ein Raum vorhanden, in welchem Brennholz (mehr als 5m3) gelagert wird. Muss dieser Brennholzraum mit Feuerwiderstand EI 60 abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem landwirtschaftlich genutzten Oekonomiegebäude oder -teil sind Brandlasten wie Heu, Stroh, Holzschnitzel oder Brennholz grundsätzlich nicht limitiert. Das heisst, der Raum mit dem Brennholz muss nicht als separater Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden.

Inwiefern hat die Polykarbonat-Eindeckung eines Gewächshauses Einfluss auf den Brandschutz bzw. wie gross muss die Entfernung einer Wärmeerzeugungsanlage mit Holzfeuerung zum Gewächshaus sein, damit sie den Richtlinien entspricht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewächshaus, bis 11 m hoch

Die Sicherheitsabstände von Feuerungsaggregaten, Abgasanlagen und Verbindungsrohren zu brennbaren Baustoffen wie Polykarbonat sind in der Leistungserklärung des Herstellers oder in der «VKF Technischen Auskunft» aufgeführt.