In einem alten Bauernhaus planen wir in der Küche einen neuen Holzherd. Der Abstand zur Wand muss gemäss Hersteller auf jeder Seite 30 cm betragen. Welcher Abstand ist nötig, wenn wir die bestehenden Holzwände nicht verkleiden möchten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der geforderte Abstand hängt davon ab, wie hoch die Oberflächentemperatur des Herds im Betrieb ausfällt. Bei Temperaturen unter 100 °C sind 0.1 m Abstand zu brennbaren Materialien gefordert.

Wir möchten eine Fasssauna im Garten platzieren. Wir können dabei keinen Abstand von 4 m zum Nachbarsgrundstück einhalten. Wie können wir das Projekt dennoch umsetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.

Welchen Minimalabstand muss ein mit einer mobilen Heizzentrale ausgestatteter Stahlcontainer zum nächsten Gebäude haben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der Abstand von mobilen Heizcontainern zu Gebäuden hängt von der Nutzung und der Bauart der angrenzenden Gebäude ab. Als Richtwert können Sie sich an den allgemein geltenden Brandschutzabständen gemäss Brandschutzrichtline 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte orientieren.

Im Heizungskeller ist ein Näh- und Malatelier mit einem neuen Boden (Vinyl/Laminat/Linoleum), Holzregalen und einem Tisch geplant. Im Raum befindet sich der Boiler und die Ölheizung, der Öltank ist in einem separat abgeschlossenen Raum. Was darf im Raum abgestellt und was muss beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug

Sie dürfen den Heizraum grundsätzlich als Näh- und Malatelier brauchen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: