Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).
Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.
Dürfen eine Wärmepumpe und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, welche mehrere Lüftungsabschnitte belüftet, im selben Technikraum stehen?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Grundsätzlich müssen Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufgestellt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziffer 3.3.1 Absatz 2).
Darf ein Heizungsraum zu einer Wohnung umgenutzt werden?
Wir möchten unsere Holzheizung ausserhalb des Gebäudes in einem Container platzieren. Ist dies möglich und wie hoch müsste der Kamin sein?
Wie können wir prüfen, ob unser über 30-jähriges Cheminée im Garten den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen entspricht? Wie sind die Bestimmungen für die Baubewilligung eines neuen Cheminées?
Wir sind vor Kurzem in ein umgebautes Bauernhaus gezogen. Darin befindet sich ein Kachelofen, der nicht angeschlossen ist. Wir möchten ihn wieder in Gebrauch nehmen. Was muss dazu beachtet werden?
Welche Feuerschutz-Widerstandsklasse ist für eine Unterdecke über dem Heizungsraum (Gasheizung) im Keller gefordert?
Wir möchten eine Fasssauna im Garten platzieren. Wir können dabei keinen Abstand von 4 m zum Nachbarsgrundstück einhalten. Wie können wir das Projekt dennoch umsetzen?
Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.