In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.

Ich bin für einen Weihnachtsmarkt beauftragt, ein kleines Festzelt zu bewirtschaften. Ich möchte dort einen Holz-Chemineeofen installieren, der für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Ist dies gestattet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihr Vorhaben ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie von Verbindungsrohren zu allen brennbaren Materialien wie z. B. Mobiliar, Zeltblachen (Wände, Dach) ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden, so dass keine Brandgefahr besteht.

Unser Mehrfamilienhaus wird mit einer Ölheizung beheizt. Als Option für die Zukunft wurde nun zusätzlich ein Anschluss an das Fernwärmenetz gelegt. Die Fernwärmeleitung, welche für die Verlegung im Boden vorgesehen ist, wurde dabei durch den Tankraum der Ölheizung verlegt. Als Befestigung dient ein Kantholz, auf welchem die Leitung aufliegt. Darf eine Fernwärmeleitung überhaupt neben dem Öltank im Tankraum verlegt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich sind Fremdinstallationen in Lagerräumen für Heizöl nicht ausgeschlossen. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung ist möglich, wenn folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

In unserem Keller stehen eine Ölheizung und ein Heizöltank (< 2000 l) im selben Raum mit einem Abstand von 4 m. Im Kellergeschoss befinden sich auch noch Lagerräume und die Garage. Müssen im Keller Brandabschnitte gebildet werden? Und muss die bestehende Tür, die das Kellergeschoss vom Wohnraum abgrenzt, durch eine EI30-Türe ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Durch die Lagerung von Heizöl im Heizraum ist ein erhöhtes Brandrisiko im Raum gegeben. Somit ist für den Heizraum ein eigener Brandabschnitt gefordert.

Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Wir möchten in unserem Altbau in der Küche einen alten Holzofen durch einen Pellettofen ersetzen. Kann es sein, dass die Feuerpolizei im Rahmen der Prüfung dieses Ofenersatzes vorschreibt, dass wir die alten Wohnungstüren durch neue Brandschutztüren ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es geht nicht eindeutig aus Ihrer Frage hervor, ob es sich um ein Einfamilien- oder ein Mehrfamilienhaus handelt und was mit «Wohnungstüren» genau gemeint ist.