Objekt: Büro oder MFH, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Ihre Interpretation ist grundsätzlich richtig. Betrachtet man die Rohre als Einzelrohre, müsste nur beim Rohr mit Durchmesser 125 mm eine Schottungsmassnahme getroffen werden.
Um eine sinnvolle Lösung zu finden, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1) Gemäss der Definition einer Abschottung kann nicht von einzelnen Rohrleitungen gesprochen werden, wenn mehrere Rohre durch die gleiche Wand- oder Deckenaussparung geführt werden.
2) Es ist nicht sinnvoll, den Brandabschnitt mit vielen einzelnen Rohren zu schwächen. Sinnvollerweise müsste ein Leitungsschacht erstellt und die Rohre darin gesammelt geführt werden.
3) Führt die Durchtrittstelle in einen Installationsschacht, ist keine Rohrabschottung nötig.
Welche Lösung in Ihrem Fall den Anforderungen genügt, muss objektbezogen zusammen mit der zuständigen Behörde abschliessend geklärt werden.