Ist es möglich, in einem Laubengang einen Esstisch zu platzieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Situation: Wir planen ein 3-geschossiges Gebäude mit einem Laubengang. Dieser soll einerseits den Fluchtweg beinhalten sowie auch die Gelegenheit geben einen Esstisch zu platzieren. Wie kann dies mit den Brandschutzvorschriften in Einklang gebracht werden? Wir stellen uns vor, dass die Bereiche Fluchtweg sowie der Bereich für die Nutzung Essen mit unterschiedlichen Bodenbelägen resp. Farben markiert werden.

Der Laubengang ist per Definition ein horizontaler Fluchtweg. Die in den Brandschutzvorschriften definierten baulichen Brandschutzmassnahmen (z. B. Türen und Fenster ohne Feuerwiderstand) beruhen deshalb auf dem Grundsatz, dass sich keine Nutzung mit entsprechenden Brandlasten auf dem Laubengang befinden. So sehen die Brandschutzvorschriften keine gleichzeitige Nutzung zu Wohnzwecken (als Balkon) und als Fluchtweg (Laubengang) vor.  

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