Ich bin Stockwerkeigentümer und möchte meine Wohnung im 3. OG und Dachgeschoss umbauen. Als Auflage für die Baugenehmigung verlangt das Bauinspektorat, dass in allen Wohnungen EI30-Türen installiert werden. Die anderen Stockwerkeigentümer sind nicht bereit, die Kosten für eine Ertüchtigung Ihrer Wohnungstüren zu übernehmen, zumal die anderen Wohnungen nicht von meinen baulichen Massnahmen betroffen sind. Inwiefern kann ich mich auf den Bestandesschutz berufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob bei einer baulichen Änderung an einem Gebäude Anpassungen in Bezug auf den Brandschutz vorgenommen werden müssen, liegt im Ermessensspielraum der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Wir wollen in einem Mehrfamilienhaus eine periodische Niederspannungskontrolle durchführen. Wie finden wir heraus, wann die Elektroinstallationen im Treppenhaus erstellt wurden? Und falls ein Mangel besteht, wie soll dieser kommuniziert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Grundsätzlich gelten aus Sicht des Brandschutzes immer die zum Zeitpunkt der Installation geltenden Richtlinien und Normen.

Wir planen ein Drei-Familien-Haus mit einer Höhe von 9.5 m bis OK First. Dürfen wir eine halb gewundene Treppe ohne Zwischenpodest erstellen mit einer Breite von 1.20 m.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Eine gewendelte Treppe ist für Wohngebäude mit geringer Höhe möglich, wenn die Breite mindestens 1,20 m und die innere Auftrittsbreite mindestens 10 cm beträgt.

Welche Brandschutz-Vorschriften sind bei der Installation von elektrischen Leitungen im Treppenhaus zu beachten (z.B. Feuerwiderstandsdauer des Kanals/Schachtes)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Leitungen, die nicht zur Versorgung der Geräte im Treppenhaus dienen, müssen in einem Schacht mit Feuerwiderstand geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 5.2).

Wir haben in unserem Mehrfamilienhaus mit Stockwerkeigentum einen Treppenlift eingebaut. Ein Eigentümer wünscht nun noch einen Handlauf auf der Gegenseite – die Breite des Fluchtwegs würde dann lediglich noch 90 cm betragen. Ist das aus Brandschutzsicht zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus 6 Wohnungen im Stockwerkeigentum / 3 Stockwerke; Kanton Bern

Ob ein Handlauf aus sicherheitstechnischen Aspekten notwendig ist, müssten Sie in den einschlägigen Baunormen ermitteln (z. B. SIA-Normen und Empfehlungen des BFU).

Welche Anforderungen gelten für den Feuerwiderstand von Treppen in einem vertikalen Fluchtweg, auch im Untergeschoss? Was gilt es bei den Auflagern (Querkraftdornen) von vorfabrizierten Treppenelementen zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Wallis

Eine Anforderung an den Feuerwiderstand gibt es nur, wenn die Treppenkonstruktionen auch brandabschnittsbildend sind oder für das Bauwerk eine tragende Funktion haben.