Wir haben einen geschlossenen Kellerraum (ca. 10 m3 Grösse) mit kleinem Fenster (ca. 40×40 cm) zu einem Luftschacht. In dem Raum herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Wir möchten dort Gegenstände wie Kleider, Bücher und Weinflaschen, dort trocken lagern. Dürfen wir ein handelsübliches Klimagerät mit einem Abluftschlauch via Fensteröffnung in diesem Kellerraum permanent laufen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten des Brandschutzes spricht nichts dagegen, soweit das Gerät bestimmungsgemäss eingesetzt wird.

Wir sind aktuell in der Planung eines Ersatzneubaus eines Mehrfamilienhauses. Aufgrund der teilweise geringen Gebäudeabstände zu bestehenden Nachbargebäuden (< 2 m) sind einseitige Ersatzmassnahmen bei dem Neubau geplant. Um den Bereich mit Ersatzmassnahmen zu definieren, müssten die Brandschutzabstände definiert werden. In den Richtlinien steht, dass diese in der Projektion zu messen sind, jedoch von welchem Gebäude? Werden diese rechtwinklig/parallel zu unserem Neubau gemessen oder rechtwinklig/parallel vom Nachbargebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte klären Sie diese Frage mit einem Vorschlag zu den Ersatzmassnahmen direkt mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Ein Wohnhaus und ein Restaurant stehen auf benachbarten Parzellen, sind aber mit dem Näherbaurecht aneinandergebaut. Das Wohnhaus wird abgerissen und durch ein höheres Mehrfamilienhaus ersetzt. Muss eine Brandmauer an der Grundstücksgrenze über die gesamte Höhe des Neubaus errichtet werden? Und falls nicht, wie hoch sollte die Brandmauer über dem Dach des Restaurants sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage können wir nicht beantworten, da sie verschiedene Rechtsbereiche umfasst. Die Brandschutzvorschriften legen fest, wie eine Brandmauer erstellt werden muss.

Wir möchten in einem alten Einfamilienhaus eine Holz-/Pelletheizung einrichten. Dieses Gebäude würde theoretisch in die QSS1 fallen. Die Aussenfassade des Hauses ist jedoch aus Holz. Auch die Aussenfassade des Heizraums ist teilweise aus Holz. Fällt das Gebäude immer noch in die QSS1?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade.

In der BSR 15-15 werden in den Tabellen unter Ziffer 3.7.1 nutzungsbedingt die Anforderungen an vertikale Fluchtwege angegeben. Bei Wohngebäuden geringer Höhe wird beispielsweise die Anforderung für ein bauliches Konzept mit REI30 vorgegeben. Wenn der vertikale Fluchtweg ohne Abschluss bis ins UG führt, muss er dann im UG REI60 erfüllen und ab dem Niveau EG REI 30, zum Beispiel REI 60 in massiver Bauweise und ab EG REI 30 als gekapselter Holzbau?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Interpretation ist absolut korrekt.

Eine 20 Jahre alte Entrauchungszentrale im Erdgeschoss eines Treppenhauses soll ersetzt werden. Muss für die neue Entrauchungszentrale ein Brandschutzgehäuse eingebaut werden? Und müssen die Kabel, die derzeit nicht feuerfest sind, durch feuerfeste Kabel ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Kanton Bern würde kein separates Brandschutzgehäuse verlangt, da die Installationen zur Entrauchung als Teil des Treppenhauses betrachtet werden.