Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Diese Frage können wir nicht beantworten, da sie verschiedene Rechtsbereiche umfasst. Die Brandschutzvorschriften legen fest, wie eine Brandmauer erstellt werden muss. Ob eine Brandmauer erforderlich ist, legt das kantonale oder das kommunale Baurecht fest. Das Näherbaurecht ist zivilgesetzlich geregelt.
Aus Sicht des Brandschutzes gilt daher: Falls die beiden Gebäude zusammengebaut werden, müssen die Anforderungen an den Feuerwiderstand für Brandabschnitte und Tragwerke gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Abs. 3.7 eingehalten werden.
Falls die beiden Gebäude nicht zusammengebaut werden, gelten die Gebäudeabstände gemäss oben erwähnter Brandschutzrichtlinie 15-15 Abs. 2.2 Ziff. 2. Ob eine Reduktion möglich ist, ist in Ziff. 3 geregelt. Möglicherweise sind Ersatzmassnahmen erforderlich (Anhang zu Abs. 2.4).
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.