Wir sind aktuell in der Planung eines Ersatzneubaus eines Mehrfamilienhauses. Aufgrund der teilweise geringen Gebäudeabstände zu bestehenden Nachbargebäuden (< 2 m) sind einseitige Ersatzmassnahmen bei dem Neubau geplant. Um den Bereich mit Ersatzmassnahmen zu definieren, müssten die Brandschutzabstände definiert werden. In den Richtlinien steht, dass diese in der Projektion zu messen sind, jedoch von welchem Gebäude? Werden diese rechtwinklig/parallel zu unserem Neubau gemessen oder rechtwinklig/parallel vom Nachbargebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Bitte klären Sie diese Frage mit einem Vorschlag zu den Ersatzmassnahmen direkt mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Grundsätzlich müssen Sie beachten, dass der Schutzabstand für beide Gebäude gilt, d.h. sie müssen die Projektion von beiden betroffenen Gebäuden aus machen und daraus die Ersatzmassnahmen ableiten. Das Schutzziel (Verhinderung eines Brandübergriffes von einem Gebäude zum anderen) muss gegenseitig erfüllt werden können.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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