Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Bitte klären Sie diese Frage mit einem Vorschlag zu den Ersatzmassnahmen direkt mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.
Grundsätzlich müssen Sie beachten, dass der Schutzabstand für beide Gebäude gilt, d.h. sie müssen die Projektion von beiden betroffenen Gebäuden aus machen und daraus die Ersatzmassnahmen ableiten. Das Schutzziel (Verhinderung eines Brandübergriffes von einem Gebäude zum anderen) muss gegenseitig erfüllt werden können.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.