Wie muss ein Lagerraum für Pellets konstruiert sein?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Situation: Wir möchten in einem kleinen Raum unter dem Dach Pellets lagern. Der Dachaufbau ist: Sparren, Holzverkleidung, Isolation, Dachabdeckung. Wand: Mauerwerk, oben liegender Balken, zwischen Sparren, Stellbrett von Oberkante Balken bis Unterkante Dachholzverkleidung. Wie muss der Pelletsraum gegen die Dachuntersicht und gegen das Stellbrett ausgebildet werden damit er den Vorschriften entspricht? Welche Materialien müssen verwendet werden? Angrenzend an den Pelletsraums (d.h. hinter dem Stellbrett) befindet sich ein Wohnraum.

Die aktuellen Brandschutzvorschriften schreiben keine Materialien vor, sondern stellen Anforderungen an das Brandverhalten und den Feuerwiderstand von Materialien. Sie finden Erklärungen zu diesen Begriffen auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

Bei Lagerräumen von Pellets ist ein Feuerwiderstand von EI 60 gefordert.

Sie finden VKF-anerkannte Produkte und Angaben zu deren Feuerwiderstand unter: www.bsronline.ch/de/registersuche

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