Darf in einem Treppenhaus auf einem Fensterbrett eine Laterne mit einer brennenden Kerze aufgestellt werden? Sie Laterne ist aus Metall und die Kerze mit einem Glaszylinder umgeben, welcher oben offen ist, so dass keine Stauhitze entstehen kann.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Bei dem Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Fluchtwege müssen frei von Brandlasten und Brandquellen gehalten werden. Aus diesem Grund dürfen darin keine brennenden Kerzen aufgestellt werden. Selbst wenn sich die Kerze auf einer nichtbrennbaren Unterlage befindet, besteht die Möglichkeit, dass die Laterne herunterfällt und somit eine Gefahr darstellt.

Auf der Website der Beratungsstelle für Brandverhütung finden Sie wertvolle Tipps für eine sichere Adventszeit.

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