Standort des Gebäudes
Graubünden
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade. Ob eine höhere QSS gefordert ist, muss objektspezifisch beurteilt werden.
Gemäss Brandschutzgesetz Graubünden (840.100), Artikel 7 Abs.1 lit. B ist eine feuerpolizeiliche Bewilligung erforderlich bei Neu-, Aus- und Umbauten von haustechnischen Anlagen und technischen Brandschutzeinrichtungen. Die Brandschutzbehörde wird in der feuerpolizeilichen Bewilligung die QS-Stufe definieren respektive verfügen.