Wir möchten in einem alten Einfamilienhaus eine Holz-/Pelletheizung einrichten. Dieses Gebäude würde theoretisch in die QSS1 fallen. Die Aussenfassade des Hauses ist jedoch aus Holz. Auch die Aussenfassade des Heizraums ist teilweise aus Holz. Fällt das Gebäude immer noch in die QSS1?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

Standort des Gebäudes

Graubünden

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade. Ob eine höhere QSS gefordert ist, muss objektspezifisch beurteilt werden.

Gemäss Brandschutzgesetz Graubünden (840.100), Artikel 7 Abs.1 lit. B ist eine feuerpolizeiliche Bewilligung erforderlich bei Neu-, Aus- und Umbauten von haustechnischen Anlagen und technischen Brandschutzeinrichtungen. Die Brandschutzbehörde wird in der feuerpolizeilichen Bewilligung die QS-Stufe definieren respektive verfügen.

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