Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Im Kanton Bern würde kein separates Brandschutzgehäuse verlangt, da die Installationen zur Entrauchung als Teil des Treppenhauses betrachtet werden. Auch die Kabel müssten nicht ersetzt werden. Dies kann jedoch je nach Kanton anders gehandhabt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.