Eine 20 Jahre alte Entrauchungszentrale im Erdgeschoss eines Treppenhauses soll ersetzt werden. Muss für die neue Entrauchungszentrale ein Brandschutzgehäuse eingebaut werden? Und müssen die Kabel, die derzeit nicht feuerfest sind, durch feuerfeste Kabel ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Im Kanton Bern würde kein separates Brandschutzgehäuse verlangt, da die Installationen zur Entrauchung als Teil des Treppenhauses betrachtet werden. Auch die Kabel müssten nicht ersetzt werden. Dies kann jedoch je nach Kanton anders gehandhabt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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