Mit den Brandschutzvorschriften 2015 wurde die maximale Fluchtweglänge von 20 auf 35 m erhöht. In unserer Tiefgarage wurden noch zwei Fluchtwege à 20 m realisiert. Wäre es jetzt möglich, den einen Fluchtweg wieder aufzuheben?
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau
Die Frage hat nicht nur einen brandschutztechnischen, sondern auch einen baurechtlichen Aspekt: Die Tiefgararge wurde so, wie sie besteht, bewilligt. Wie der bewilligte Zustand verändert werden kann, müssen Sie mit der zuständigen Baupolizeibehörde klären.
Einliegerwohnung: Präzisierung der Brandschutzvorschriften
Normgerechte Heizräume: Wärme ohne Brandgefahren
Unser Gebäude ist mit einem Ölbrenner ausgerüstet. Wie müssen wir das Heizöl gemäss den neuen Brandschutzvorschriften lagern?
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Feuerlöscher in einem Reiheneinfamilienhaus zu haben?
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“
Dürfen nach den neuen Vorschriften noch immer zementgebundene Spanplatten bis ans Kaminrohr beim Schwedenofen geführt werden?
Zementgebundene Spanplatten sind allgemein anerkannte Bauprodukte, die der Brandverhaltensgruppe RF 1 zugeordnet sind (siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte der VKF).