Dürfen die Geschosse in einem Schulhaus mittlerer Höhe miteinander verbunden werden, wenn die Fluchtwege nicht länger als 35 m sind? Kann in diesem Fall auf einen vertikalen Fluchtweg verzichtet werden? Wird das Treppenhaus als ein Raum betrachtet oder wird pro Geschoss ein Raum angenommen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch

Innerhalb einer Nutzungseinheit dürfen die Geschosse offen miteinander verbunden sein. «Offene» Treppenhäuser, also solche ohne Brandschutzabschluss zwischen Korridor (horizontaler Fluchtweg) und Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg), sind in Schulbauten mittlerer Höhe jedoch nicht zulässig (vgl. Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziff. 3.4.1). Auf einen vertikalen Fluchtweg dürfen Sie nicht verzichten, mindestens einer ist gefordert.

Ein Treppenhaus, das als vertikaler Fluchtweg ausgebildet ist, wird nicht als Raum betrachtet. Jedes Geschoss gilt als separater Raum, unabhängig von einer internen Treppenverbindung.

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