In Art. 2 der Brandschutznorm ist von «wesentlichen baulichen Veränderungen» die Rede. Was sind Beispiele für eine wesentliche Veränderung? Gilt das Zusammenlegen von zwei Wohnungen, zum Beispiel 3.OG und Dachgeschoss, als wesentliche bauliche Veränderung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Formulierung ist bewusst offengehalten, damit die Brandschutzbehörde objektspezifisch entscheiden kann. Im Kanton Bern gilt es als wesentliche Änderung, wenn …

Die Brandschutznorm Art 2 sieht vor, dass bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen sind, wenn u.a. die Gefahr für Personen besonders gross ist. Was bedeutet genau eine besonders grosse Gefahr für Personen? Kann in einem Altbau-Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und einem vertikalen Fluchtweg überhaupt eine besonders grosse Gefahr bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Formulierung ist bewusst offen gehalten, weil die Gefahren je nach Nutzung eines Gebäudes sehr unterschiedlich sein können.

Unsere Türen zu Treppenhaus und zur Garage schliessen nicht mehr dicht – ist das problematisch in Bezug auf den Brandschutz? Meiner Ansicht nach müsste zumindest eine der Türen dicht sein damit das Stiegenhaus im Brandfall nicht zum Kamin wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton St. Gallen

Aus Brandschutzsicht müssen nur die Türen mit Anforderung an den Feuerwiderstand dicht schliessen.

Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.

Neu auf Heureka

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Infoplattform Brandschutz «Heureka» wird immer einfacher zu bedienen und umfangreicher. Die Brandschutzexperten der GVB haben die Themen unter den Nutzungen übersichtlicher gestaltet und zwei neue Fachthemen für Sie aufbereitet.

So berechnen Sie die Personenbelegung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.

Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?

Nutzung: Gewerbe/Industrie

Alternativkonzepte für individuelle Lösungen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Alternativkonzept werden anstatt der Brandschutzmassnahmen, die in den Vorschriften festgehalten sind, andere – eben alternative – Lösungen umgesetzt. Die Schutzziele müssen damit in derselben Qualität erreicht werden. Dafür muss die Bauherrschaft einen Nachweis erbringen.