Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wieweit darf der Brandschutzabstand zwischen einem Neubau und einem bestehenden Gebäude auf der gleichen Parzelle reduziert werden? Gilt der Neubau als Anbau, wenn die beiden Gebäude durch Balkone verbunden sind?
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Zwei Gebäude haben einen Abstand von 7,5 m. Eines hat eine brennbare Fassade, das andere nicht. Gibt es Holzpaneele, die als nicht brennbar gelten? Oder welche Massnahmen, z. B. Schürzen oder Anstriche, sind denkbar?
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Kann der Mindestabstand von 4 m zwischen einer Fertiggarage und dem Nachbargebäude reduziert werden, wenn die Garage aus Beton gebaut ist? Gilt der Abstand auch für einen offenen Carport?
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Welche Brandschutzanforderungen gelten bei einem Ersatz von Fenstern, wenn die minimalen Brandschutzabstände zum Nebengebäude auf dem Nachbarsgrundstück unterschritten sind?
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Wir möchten einen gedeckten Aussensitzplatz realisieren (ca. 10 x 4 x 2.5 m, zweiseitig offen). Gilt das bereits als Nebengebäude mit einem Brandschutzabstand von 4 m gegenüber Gebäuden auf dem Nachbargrundstück?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei einem Wohngebäude mittlerer Höhe müssen wir Ersatzmassnahmen treffen, weil der minimale Brandschutzabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird. Geplant ist die Ersatzmassnahme Variante F gemäss Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 für die Aussenwandkonstruktion. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aussenwand im entsprechenden Bereich mit einem Feuerwiderstand EI 60 (Schicht 6 gemäss Figur Variante F) erstellt werden muss?
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Darf ein Nebenbau im Industriegebiet einen Gebäudeabstand von nur 3 m zum Hauptgebäude des Nachbarn haben? Ist es allenfalls mit Ersatzmassnahmen möglich?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir sind aktuell in der Planung eines Ersatzneubaus eines Mehrfamilienhauses. Aufgrund der teilweise geringen Gebäudeabstände zu bestehenden Nachbargebäuden (< 2 m) sind einseitige Ersatzmassnahmen bei dem Neubau geplant. Um den Bereich mit Ersatzmassnahmen zu definieren, müssten die Brandschutzabstände definiert werden. In den Richtlinien steht, dass diese in der Projektion zu messen sind, jedoch von welchem Gebäude? Werden diese rechtwinklig/parallel zu unserem Neubau gemessen oder rechtwinklig/parallel vom Nachbargebäude?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ein Wohnhaus und ein Restaurant stehen auf benachbarten Parzellen, sind aber mit dem Näherbaurecht aneinandergebaut. Das Wohnhaus wird abgerissen und durch ein höheres Mehrfamilienhaus ersetzt. Muss eine Brandmauer an der Grundstücksgrenze über die gesamte Höhe des Neubaus errichtet werden? Und falls nicht, wie hoch sollte die Brandmauer über dem Dach des Restaurants sein?
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