Im Bereich der Fensterfront sind zwischen den Reihenfenstern statisch tragende Stahlstützen verbaut. Diese sind auf der Innenseite brandschutzverkleidet. Müssen die Stahlstützen bei einer Fassadensanierung auch auf der Aussenseite brandschutzverkleidet werden und wenn ja, gemäss welchen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Appenzell-Ausserrhoden

Grundsätzlich gilt der Feuerwiderstand jeweils für einen ganzen Stützenquerschnitt. Die beschriebene Situation trifft man häufig in bestehenden Gebäuden an: Die innenseitige Brandschutzbekleidung wurde im Zuge einer Gebäudesanierung als Ertüchtigungsmassnahme angebracht.

Dürfen Fenster ist eine geschlossene Brandwand (Grenzbebauung) eingebaut werden? Das Nachbargrundstück ist nicht bebaut und wird dies in absehbarer Zeit auch nicht werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11m hoch, Kanton Basel-Stadt

Soweit das Nachbargrundstück nicht bebaut ist, ist aus Brandschutzsicht keine Brandmauer gefordert. Ist situationsspezifisch eine gefordert, ist es grundsätzlich möglich, Fenster einzubauen.

Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Wir nehmen an, dass die Anforderung für das Treppenhaus im Fachbericht Brandschutz anlässlich des Baubewilligungsverfahrens bereits festgelegt wurde.

In unserem Mehrfamilienhaus sind drei Wohnungen durch ein Treppenhaus erschlossen. Auf jedem Geschoss gibt es einen Lüftungsflügel mit mehr als 0.3m2 Fläche. Allerdings liegt der Lüftungsflügel im obersten Geschoss unterhalb der Wohnungstüre. Ist dies zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen macht für diese Situation keine weiteren Vorgaben.

Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand von Dachfenstern und Lukarnen zu Brandschutzwänden auf Parzellengrenzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug

Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15.

Im Treppenhaus unseres Hauses mit acht Wohnungen ist ein Fenster so blockiert, dass es nicht mehr geschlossen werden kann. Wie kann ich meinen Nachbar dazu bewegen, dass er diese Blockade aufhebt? Bei einem Brand sollten doch Fenster und Türen sofort geschlossen werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Die Brandschutzvorschriften definieren im Normalfall keine Anforderung, dass Fenster vom Treppenhaus ins Freie geschlossen sein müssen.

Wenn es bei einer Fassade RF1 brennt, fallen die Fenstergläser heraus. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation:

Wir planen bei einem Industriegebäude eine Feuerschutztreppe. Gemäss Brandschutzvorschriften braucht es keinen Abstand zur Fassade, wenn bei der Verglasung und der Fassade Baustoffe RF1 verwendet sind. Bestehend sind ein Sandwich-PIR-Fassadenelement (RF1 eingehalten) und Kunststofffenster. Das Glas sollte RF1 einhalten, der Rahmen RF3. Gemäss Brandschutzvorschriften sind die Fensterrahmen irrelevant, also ist es eine komplett taugliche Fassade in RF1. Brennt es aber, schmilzt der Kunststoffrahmen und die Gläser fallen heraus.

Objekt: Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Ist es erlaubt, ein öffenbares Dachflächenfenster 20 cm vom Rand des Daches zu platzieren, wenn das angrenzende Wohnhaus tiefer liegt (Altstadthäuser)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Wenn die Brandmauer bis zur obersten Schicht der Bedachung reicht und in Bezug auf Materialisierung und Dicke gemäss der Brandschutzerläuterung 100-15 «Brandmauern» ausgeführt ist, bestehen in diesem Fall keine zusätzlichen Anforderungen. Ein Dachfenster könnte auch angrenzend an die Brandmauer eingebaut werden.