Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Kann man eine Wärme-Kraft-Kopplungsanlage in einen Holzbau einbauen?
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Ich plane, in meinem Einfamilienhaus einen kleinen Pelletofen (90x40x38 cm, Höchstleisung = 7.3 KW) einzubauen und habe einige Fragen zu der Ausführung.
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Wir planen einen Kaminofen für ein Wohnzimmer in einem zweigeschossigen Neubau. Gelten die Anforderungen an Wände hinter Feuerungsaggregaten gemäss Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer 3.10 nur, wenn die Sicherheitsabstände gemäss 3.11 nicht eingehalten werden? Und ist ein Raum mit einem Fenster ein belüfteter Raum, der keine direkte Frischluftzufuhr zum Kaminofen benötigt?
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Darf man brennbare Flüssigkeiten in der Nähe eines Cheminées lagern?
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Ist es erlaubt, Weich- und Hartholzbriketts für einen Kachelofen im selben Raum zu lagern, in dem eine Ölheizung steht?
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Bei Einfamilienhäusern gibt es praktisch keine Brandschutzanforderungen. Aber gibt es auch Ausnahmen?
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In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?
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Ich beabsichtige, einen Kleinpelletofen in meinen Wohnwagenvorbau zu installieren. Der Anbau besteht aus einer Holzbaukonstruktion. Welche Anforderungen gelten für Nebenbauten?
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Ich bin für einen Weihnachtsmarkt beauftragt, ein kleines Festzelt zu bewirtschaften. Ich möchte dort einen Holz-Chemineeofen installieren, der für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Ist dies gestattet?
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