Wir haben in unserem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung die Ölheizung (18 kW) ersetzt und im gleichen Raum (Waschraum im EG mit Zugang zu Toilette und Dusche) umplatziert. Ist gegenüber den angrenzenden Räumen eine Brandschutztüre notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» hält in Absatz 3.2 für Einfamilienhäuser fest:  «Wenn von der Art der Feuerungsaggregate her nichts dagegen spricht und das Brandrisiko gering ist, dürfen die Aufstellräume auch anderen Zwecken dienen.»

Ich ersetze einen Kachelofen durch einen Schwedenofen. Was muss ich dabei beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich müssen Schwedenöfen wie auch Abgasanlagen nach den Vorgaben des Herstellers installiert werden. Auch die Dimension der Abgasanlage gibt der Hersteller vor.
Zur Ausführung macht Feusuisse im Stand der Technik Papier Teil A «Abgasanlagen» gute Vorgaben und zeigt detailgetreu die Abstände von Kaminanlagen und Anschlussrohren zu brennbaren Bauteilen auf.

In einem landwirtschaftlichen Gebäude mit einem Wohnteil (Einfamilienwohnung) ist im Innern des landwirtschaftlich benutzten Teils ein Raum vorhanden, in welchem Brennholz (mehr als 5m3) gelagert wird. Muss dieser Brennholzraum mit Feuerwiderstand EI 60 abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem landwirtschaftlich genutzten Oekonomiegebäude oder -teil sind Brandlasten wie Heu, Stroh, Holzschnitzel oder Brennholz grundsätzlich nicht limitiert. Das heisst, der Raum mit dem Brennholz muss nicht als separater Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden.

Wir planen einen Kaminofen für ein Wohnzimmer in einem zweigeschossigen Neubau. Gelten die Anforderungen an Wände hinter Feuerungsaggregaten gemäss Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer 3.10 nur, wenn die Sicherheitsabstände gemäss 3.11 nicht eingehalten werden? Und ist ein Raum mit einem Fenster ein belüfteter Raum, der keine direkte Frischluftzufuhr zum Kaminofen benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderungen an die Wände hinter Feuerungsaggregaten gelten zusätzlich zu den Sicherheitsabständen.