Ein Gewerberaum im Erdgeschoss wird zum Schulungsraum ausgebaut und zwischendurch für kleinere Veranstaltung genutzt. Gibt es Brandschutzvorschriften für das Mobiliar und die Vorhänge?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften definieren Anforderungen an die Bauweise des Gebäudes. Bei einer Umnutzung von Gewerbe- zu Schulungsräumen gibt es diesbezüglich keine Unterschiede oder erhöhte Anforderungen.

Wir vermieten Räumlichkeiten an eine Spitex-Organisation und die örtliche Spielgruppe. Sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben und braucht es einen Evakuationsplan? Sind wir als Vermieter für die Wartung der Feuerlöscher sowie die Erstellung und Beübung des Evakuationsplanes verantwortlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern

Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.

Von der Einstellhalle geht der Aufzug direkt in unsere Wohnung im dritten Geschoss. Durch die einfache Aufzugsschachttüre sind Gespräche zu hören. Erfüllt eine Türe, die so wenig Schallschutz bietet, die Anforderungen an den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Geschäftshaus mit Tearoom, Kleidergeschäft und 7 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Wohnung führen, müssen einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Das heisst, sie müssen einem Feuer 30 Minuten lang standhalten. Ob Ihre Aufzugsschachttüren diese Anforderungen erfüllt, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie beim Hersteller des Aufzugs oder beim Eigentümer des Gebäudes nachfragen.

Müssen zwei aneinandergebaute Altliegenschaften (Baujahr ca. 1813 ) zwei separate Brandmauern haben? Sind Fallstränge für Abwasser und Entlüftungsrohre durch die Brandmauer zulässig? Und gibt es PVC-Rohre, die brandhemmend sind oder der Brandverhaltensgruppe RF1 zugeordnet sind? Können bestehenden Rohre nachbehandelt werden, damit sie der Kategorie RF1 entsprechen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Wohnhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Grundsätzlich können Brandmauern ein- oder zweischalig ausgeführt werden. Massgebend ist, dass die Konstruktion den geforderten Feuerwiderstand aufweist.