Wieweit darf der Brandschutzabstand zwischen einem Neubau und einem bestehenden Gebäude auf der gleichen Parzelle reduziert werden? Gilt der Neubau als Anbau, wenn die beiden Gebäude durch Balkone verbunden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob der Neubau als Anbau gilt, ist eine baurechtliche Frage. Dies müssen Sie mit der Behörde klären.
Zu Ihren Fragen betreffend Brandschutzabständen und Ersatzmassnahmen können wir Ihnen folgende Antworten geben: