Gilt ein Einfamilienhaus, welches alle Anforderungen an ein «Gebäude geringer Abmessungen» erfüllt, als ein solches oder als Gebäude <11m?
Ist eine Lukarne, die höher als der Firstpunkt liegt, bei der Bestimmung der Firsthöhe massgebend?
Stimmt es, dass Brandschutzmanschetten bei PE Rohren nur ab einem Rohrdurchmesser vom 110mm erforderlich sind? Die PE-Leitungen liegen in Steigschächten, welche im Bereich der Bodenplatten abgeschottet werden. Die Schächte werden mit 18-mm-Gipsplatten verkleidet, aber nicht ausgeflockt. Ist bei jeder Rohrdurchführung eine Manschette notwendig oder reichen Weichschotts?
In unserem Mehrfamilienhaus sind drei Wohnungen durch ein Treppenhaus erschlossen. Auf jedem Geschoss gibt es einen Lüftungsflügel mit mehr als 0.3m2 Fläche. Allerdings liegt der Lüftungsflügel im obersten Geschoss unterhalb der Wohnungstüre. Ist dies zulässig?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen macht für diese Situation keine weiteren Vorgaben.
Dürfen wir die kleine Türe zum Heizraum, die ab Unterkante Decke rund 80 cm hoch ist, durch eine Dämmung der Decke um weitere 10 cm verkürzen? Oder wäre es auch möglich, die Tür um 10 cm nach unten zu versetzen?
In Zuge der Renovierung einer bestehenden baulichen Anlage möchte der Bauherr in einer Werkstatt mit einer Stahlkonstruktion zwei zusätzliche begehbare Ebenen einbauen, die als Lager genutzt werden sollen. Die Gesamtgrundfläche beider Ebenen wäre kleiner als 50 % des darunter liegenden Luftraumes. Kann dieses noch als Galerie geltend gemacht werden oder spricht man dann schon über ein Zwischengeschoss, weil es zwei begehbare Ebenen sind? Die Rettungsweglänge (< 35 m) aus beiden Ebenen wäre in jedem Fall eingehalten.
Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).
Wir planen ein Gebäude mit Hanglage. Das Erdgeschoss weist 525 m2 Geschossfläche auf, das Untergeschoss 305 m2. Das UG enthält auch Nutzräume, liegt aber mehr als 50% unter Terrain, somit ist es ein Untergeschoss. Handelt es sich dabei um ein Gebäude mit geringen Abmessungen? Die Geschossfläche ist ja kleiner als 600 m2. Oder muss die Fläche unter Terrain zur Geschossfläche dazu gezählt werden?
Nutzung: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Standort: Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen (siehe Begriff «Gebäudegeometrie») muss die Summe aller Geschossflächen unter 600 m2 liegen, damit ein Gebäude der Kategorie Gebäude mit geringen Abmessungen zugeordnet wird.