Stimmt es, dass Brandschutzmanschetten bei PE Rohren nur ab einem Rohrdurchmesser vom 110mm erforderlich sind? Die PE-Leitungen liegen in Steigschächten, welche im Bereich der Bodenplatten abgeschottet werden. Die Schächte werden mit 18-mm-Gipsplatten verkleidet, aber nicht ausgeflockt. Ist bei jeder Rohrdurchführung eine Manschette notwendig oder reichen Weichschotts?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Schule; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Dies ist korrekt in Bezug auf ein brandabschnittsbildendes Bauteil und einzeln geführte Rohre zwischen zwei Nutzräumen.

In unserem Mehrfamilienhaus sind drei Wohnungen durch ein Treppenhaus erschlossen. Auf jedem Geschoss gibt es einen Lüftungsflügel mit mehr als 0.3m2 Fläche. Allerdings liegt der Lüftungsflügel im obersten Geschoss unterhalb der Wohnungstüre. Ist dies zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen macht für diese Situation keine weiteren Vorgaben.

Dürfen wir die kleine Türe zum Heizraum, die ab Unterkante Decke rund 80 cm hoch ist, durch eine Dämmung der Decke um weitere 10 cm verkürzen? Oder wäre es auch möglich, die Tür um 10 cm nach unten zu versetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich um eine Tankraumtüre, welche ausschliesslich zu Revisionszwecken des Öltankes dient.

In Zuge der Renovierung einer bestehenden baulichen Anlage möchte der Bauherr in einer Werkstatt mit einer Stahlkonstruktion zwei zusätzliche begehbare Ebenen einbauen, die als Lager genutzt werden sollen. Die Gesamtgrundfläche beider Ebenen wäre kleiner als 50 % des darunter liegenden Luftraumes. Kann dieses noch als Galerie geltend gemacht werden oder spricht man dann schon über ein Zwischengeschoss, weil es zwei begehbare Ebenen sind? Die Rettungsweglänge (< 35 m) aus beiden Ebenen wäre in jedem Fall eingehalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt

Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).