Wir haben vor, in einer ca. 50 m tiefen, gesicherten Felshöhle Kunstveranstaltungen durchzuführen. Es gibt zwei ca. 10 m breite und 10 m hohe Öffnungen ins Freie. Müssen in diesem Fall Fluchtwegdistanzen eingehalten werden oder gilt eine Höhle bereits als «das Freie»?
Ich bin für einen Weihnachtsmarkt beauftragt, ein kleines Festzelt zu bewirtschaften. Ich möchte dort einen Holz-Chemineeofen installieren, der für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Ist dies gestattet?
Wir möchten ein Festival im Freien durchführen. Das Gelände ist ca. 3500 m2 gross und hat mehrere Notausgänge. Wie können wir die max. Anzahl zugelassener Personen berechnen? Können wir von vier Personen pro m2 ausgehen?
Ein Gewerberaum im Erdgeschoss wird zum Schulungsraum ausgebaut und zwischendurch für kleinere Veranstaltung genutzt. Gibt es Brandschutzvorschriften für das Mobiliar und die Vorhänge?
Wir haben zwei Räume mit 90 cm breiten Türen, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen sind pro Raum zulässig?
Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).
Wir planen einen Regieraum mit einem Doppelboden für die Leitungen zwischen den Computerservern und den Arbeitsstationen. Müssen wir im Doppelboden Brandschutzvorkehrungen treffen?
Reicht für Vorhänge in öffentlichen Gebäuden die Brandklasse «DIN4102 B1» aus?
Nutzung: Andere; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
In der Schweiz müssen Dekorationen, wie z. B. Vorhänge, in öffentlichen Räumen aus Material der Brandverhaltensgruppe RF2 bestehen.