Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Bilder, Infoblätter oder Zeichnungen gelten aus Sicht des Brandschutzes als Dekorationen. Grundsätzlich sind in Flucht- und Rettungswegen keine brennbaren Dekorationen erlaubt. In der Regel führen Bilder oder Zeichnungen in einem Schulhaus jedoch zu keinen Beanstandungen.
Was in Ihrem Fall im Treppenhaus erlaubt ist, liegt im Ermessen der Brandschutzbehörde. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dies direkt mit der Behörde zu klären.
Informationen, was beim Anbringen von Dekorationen weiter zu beachten ist, finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Organisatorischer Brandschutz – die Pflichten der Nutzer» im Abschnitt «Dekorationen» und in der Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 4.4.1, Absatz 3.