Ich plane ein Schulhaus mit 4 Geschossen. Auf einem Geschoss befinden sich rund 280 Schüler, also über 1000 Schüler im ganzen Gebäude. Wie müssen die Fluchtwegbreite und Türbreiten zu den Treppenhäusern berechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, für wie viele Personen der grösste Raum im Gebäude ausgelegt ist, denn die Breite des Fluchtweges wird durch die grösste Belegung eines daran angeschlossenen Raumes definiert.

Ich wohne in einer grösseren Siedlung und der Zugang zum Keller und zur Waschküche ist recht verwinkelt. Es gibt keine Signalisation des Fluchtweges und ich frage mich, ob dies gesetzeskonform sein kann. Wer kann mir da weiterhelfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften schreiben keine Signalisation der Fluchtwege in Wohnhäusern vor. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit rasch und sicher benutzbar sein müssen.