Ich baue drei Wohnungen in eine Scheune, eine im Untergeschoss und zwei Attikawohnungen im Obergeschoss. Muss die Treppe im gemeinsamen Treppenhaus 1.2 m breit sein oder reicht eine Breite von 1 m aus? Ist es korrekt, dass die Treppen innerhalb der Attikawohnungen nur 1 m breit sein dürfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich müssen Treppen in vertikalen Fluchtwegen mindestens 1.2 m breit sein. Bei Wohnbauten gibt jedoch eine Erleichterung (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Abs. 3.2.2 Ziff. 2).

In einer Tiefgarage in einem Mehrfamilienhaus ist ein Feuerlöscher in der Nähe der Fluchtwege angebracht. Muss dieser Feuerlöscher durch eine Leuchte sichtbar gemacht werden? Wenn ja, wo muss diese Leuchte positioniert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften ist keine Beleuchtung von Feuerlöschern vorgesehen. Es ist lediglich festgehalten, dass Löschgeräte leicht zugänglich und gut erkennbar installiert werden müssen. Die Anforderung «gut erkennbar» kann mit nachleuchtenden (fluoreszierenden) Kennzeichen unterstützt werden.

Ich plane ein fünfgeschossiges Wohnhaus, das später auch als Pflegestation genutzt werden soll. Braucht es zwei Treppenhäuser, obwohl die Bruttogeschossfläche nur ca. 400m2 beträgt? Wie lang dürfen die horizontalen Fluchtwege sein, 20m oder 35m?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn Sie 20 oder mehr Personen beherbergen, gilt die Pflegestation als Beherbergung [a], also als Spital. Bei weniger Personen handelt es sich um eine Wohnnutzung.

Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fluchtwege müssen über Treppen führen.