Mit den Brandschutzvorschriften 2015 wurde die maximale Fluchtweglänge von 20 auf 35 m erhöht. In unserer Tiefgarage wurden noch zwei Fluchtwege à 20 m realisiert. Wäre es jetzt möglich, den einen Fluchtweg wieder aufzuheben?
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau
Die Frage hat nicht nur einen brandschutztechnischen, sondern auch einen baurechtlichen Aspekt: Die Tiefgararge wurde so, wie sie besteht, bewilligt. Wie der bewilligte Zustand verändert werden kann, müssen Sie mit der zuständigen Baupolizeibehörde klären.
Was ist ein Untergeschoss?
Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.
Neu auf Heureka – die Änderungen Teilrevision 2017 im Überblick
Einliegerwohnung: Präzisierung der Brandschutzvorschriften
Bei einem Neubau wurde nachträglich eine Rauchklappensteuerung eingebaut, obwohl im Keller bereits eine Steuerung mit Schlüsselschalter zum Öffnen und Schliessen der Klappe installiert ist. Nun stellt sich die Frage, ob der Schlüsselschalter ausreicht oder ob der mitgelieferte Raumthermostat im Liftschacht montiert werden muss, damit die Klappe automatisch gesteuert wird.
So sind Raum und Galerie definiert
Gebäudegeometrie anstatt Anzahl Geschosse
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Brandschutzmassnahmen nicht mehr aufgrund der Anzahl Geschosse, sondern aufgrund der Gebäudehöhe festgelegt. Die Einstufung der Gebäudehöhen orientiert sich an den Möglichkeiten der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.
Revision der BSR – Flucht- und Rettungswege
Per 1. November 2015 hat das Interkantonale Organ technische Handelshemmnisse IOTH Änderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege beschlossen. Grund ist die Harmonisierung der Brandschutzvorschriften mit den Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Bundes (ArG Verordnung 4).