Ist bei einem offenen Parkdeck ein Fluchtweg Pflicht? Bilden das Parkdeck und das angebaute Gebäude je einen eigenen Brandabschnitt? Sind technische Brandschutzmassnahmen wie z. B. eine Sprinkleranlage notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir können Ihnen dazu nur generelle Informationen geben; die Brandschutzmassnahmen müssen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der zuständigen Stelle (Brandschutzexperte GVB oder allenfalls der zuständige Feueraufseher) abschliessend geklärt werden.

Wir betreiben zwei Sprinkleranlagen. Die monatliche Kontrolle wird von einer externen Firma durchgeführt. Diese ist jedoch nicht zertifiziert. Die jährliche Kontrolle nehmen wir selbst vor. Entspricht unsere Handhabung den Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Als Anlageneigentümer oder -betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sprinkleranlagen in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit ist (vgl. Brandschutzrichtlinien 19-15 Sprinkeranlagen, Ziff. 6).

Werden freiwillige Brandschutzmassnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, wirtschaftlich gefördert? Wenn ja, ab welchem Umfang?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistet finanzielle Beiträge an freiwillige Brandmelde- und Sprinkleranlagen. Der Umfang der Installation (sei es eine Neu- oder Erweiterungsinstallation oder auch eine Modernisierung) ist dabei nicht massgebend.