Dürfen in einer Einstellhalle Elektroautos geladen werden? Wenn ja, gibt es Vorschriften zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

In den Brandschutzvorschriften gibt es noch keine Bestimmungen für das Laden von Elektrofahrzeugen. Im VKF-Brandschutzmerkblatt «Lithium-Ionen-Batterien» sind einige Empfehlungen dazu enthalten. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur ist das SIA-Merkblatt 2060 das Dokument mit den aktuellen Bestimmungen.