Bei einer geplanten zweigeschossigen Aufstockung bleibt ein grosser Teil des bestehenden Flachdachs unbebaut. Kann diese Fläche für die Flucht aus den Räumen der Aufstockung als «im Freien» angerechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein, Fluchtwege müssen an einen «sicheren Ort im Freien» führen. Im Brandschutz wird damit ein Ort auf dem Terrain bezeichnet, von dem aus Personen weg vom Gebäude zu einem sicheren Ort gelangen können.

Welche Faktoren sind beim Auslösen eines Alarms einer Brandmeldeanlage massgebend? Sind die Zeit bis zur Alarmquittierung auf 3 Minuten und die Erkundungszeit auf 5 Minuten fixiert oder kann die Erkundungszeit durch organisatorische oder technische Massnahmen verlängert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Vorgaben, also 3 Minuten für die Quittierung des Alarms und 5 Minuten Erkundungszeit, müssen grundsätzlich eingehalten werden.
Je nach Art (Nutzung) und Grösse (Ausdehnung) des Betriebes sind jedoch in besonderen Fällen in Absprache mit der zuständigen Brandschutzbehörde objektbezogene Anpassungen möglich.