Welche Faktoren sind beim Auslösen eines Alarms einer Brandmeldeanlage massgebend? Sind die Zeit bis zur Alarmquittierung auf 3 Minuten und die Erkundungszeit auf 5 Minuten fixiert oder kann die Erkundungszeit durch organisatorische oder technische Massnahmen verlängert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Vorgaben, also 3 Minuten für die Quittierung des Alarms und 5 Minuten Erkundungszeit, müssen grundsätzlich eingehalten werden.
Je nach Art (Nutzung) und Grösse (Ausdehnung) des Betriebes sind jedoch in besonderen Fällen in Absprache mit der zuständigen Brandschutzbehörde objektbezogene Anpassungen möglich.

Im 1. OG ist ein Pneulager geplant: ein Bereich an der Aussenwand (340 m2, 70 t), ein geschlossener Raum in der Mitte (120 m2, 30 t) und ein Raum als Galerie (110 m2, 30 t). Gilt das gesamte 1. OG damit als Nutzungseinheit «Pneulager»? Darf ein Raum gemäss Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 8.3 gebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage können wir auf dem Forum leider nicht beantworten, sie ist objektbezogen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen müssen auf die Lagermenge innerhalb des Brandabschnitts abgestimmt werden.

Bei einem Gewerbebau möchte ich eine Treppe von der Werkstatt in den Aufenthaltsraum erstellen, die nicht als Fluchtweg genutzt wird. Diese Treppe wird nicht mit einem Treppenhaus erstellt. Dafür muss die brandabschnittbildende Geschossdecke REI 30 durchbrochen werden. Ist diese Lösung denkbar, wenn ich im OG Wände REI 30 um die Treppe erstelle, und im EG die Treppe offen lasse?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Lösung ist möglich, wenn Sie den Übergang mit Wänden, Decke und Tür aus Bauteilen mit Feuerwiderstand EI30 (bzw. REI30, wenn die Bauteile auch Teil des Tragwerks der Geschossdecke sind) erstellen.  

Bei der Renovierung eines Gebäudes wurden im Treppenhaus aufgrund einer Vergrösserung Wände errichtet. Treppenhauswände mit einer Höhe von 4,50 m müssen soviel ich weiss 60-RF1 sein. Wegen der Betonwände ist ein Fundament erforderlich und die Kosten steigen. Sind Kalksandsteine als REI 60-RF1 anstelle von Betonwänden in dieser Höhe zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Kalksandsteinwände gelten bis zu einer Konstruktionshöhe von 3 m als allgemein anerkannte Bauteile.