Wegen Erweiterungsarbeiten an der Sprinkleranlage wird unsere Sprinkleranlage für zwei Tage abgeschaltet. An wen muss ich das entsprechende Meldeformular richten?
Unser Hotel-Projekt muss sowohl beim Treppenhaus als auch beim Feuerwehraufzug eine Überdruckschleuse enthalten. Dürfen die beiden Schleusen kombiniert werden?
Gibt es für die Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses bezüglich der Farbe des Rauchabzugtasters im Kanton Bern eine Vorschrift bzw. eine Empfehlung? Die erhältlichen Farben sind grau, rot, gelb, blau und orange.
Gibt es gesetzliche Vorgaben, dass die Feuerwehr jedes Haus in 10 Minuten erreichen muss? Bei unserem Haus gibt es keine Zufahrt für Löschfahrzeuge. Was können wir unternehmen, um dies zu ändern?
Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Die Zeit, in welcher die Feuerwehr ein Haus erreichen muss, ist nicht einheitlich definiert. Die gesetzlichen Vorgaben hängen von Kanton ab. In der Konzeption der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) «FEUERWEHR 2015» sind im Grundsatz VIII (Seite 20) Richtzeiten definiert. Diese bilden die Grundlagen für die Planung und die Überprüfung von bestehenden Situationen. Die genaue Auslegung bleibt jedoch in der kantonalen Hoheit. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dies mit der zuständigen Feuerwehr abzuklären.
Neue Arbeitshilfe für die Feuerwehr
Was kostet ein Fehlalarm bei der Feuerwehr und wer muss die Kosten bezahlen?
Gemäss den Feuerwehrweisungen FWW der GVB, (Anhang 4, Ziffer 4.3) gilt folgende Richtlinie: 200.- bis 1000.- Franken pro Einsatz der Feuerwehr ab dem zweiten ungewollten Alarm.