Objekt: Schulen, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich
Bei der der Bestimmung der Geschossfläche werden die Verkehrsflächen mitgerechnet. Detaillierte Informationen über die Definition der Geschossfläche finden Sie in den Erläuterungen zur Musterbotschaft der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVBH), Kapitel 8.2.