Im Brandschutzmerkblatt Sicherheitsstromversorgung sowie in der FAQ 17-010 wird empfohlen, die Stromquelle für Sicherheitszwecke in einem anderen Raum aufzustellen als die normale Niederspannung. Handelt es sich dabei um eine Empfehlung oder kann es rechtliche Konsequenzen geben, wenn sich beide Stromquellen im gleichen Raum befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich sind FAQs rechtlich nicht verbindlich. Es ist aber durchaus möglich, dass rechtliche Folgen drohen, wenn es im Ereignisfall zu einem Ausfall der unabhängigen Stromversorgung kommt.

In Wohnhäusern wird gemäss der VKF-Bradschutzrichtlinie 17-15 keine Notbeleuchtung verlangt. Für andere Nutzungen in Verbindung mit Wohngebäuden, z. B. Parkings, wird eine Notbeleuchtung in der Nutzung und in den Fluchtwegen verlangt. Im Stand-der-Technik-Papier «Notbeleuchtung» der SLG wird hingegen eine Notbeleuchtung in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern gefordert (Kapitel 5.7.1.4). Welche Anforderungen sind nun massgebend?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinien stellen die gesetzliche Grundlage dar. Die darin formulierten Anforderungen sind verbindlich. Stand-der-Technik-Papiere hingegen werden von Verbänden verfasst. Rechtsverbindlich sind sie nicht.

Gibt es gesetzliche Vorschriften über die Beleuchtung von Einstellhallen? Bei unserer Einstellhalle löscht das Licht nach sehr kurzer Zeit automatisch und es gibt keinen Bewegungsmelder oder keine Notbeleuchtung.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, Kanton Schwyz

Die Brandschutzvorschriften regeln nur, ob in einem Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, die auch bei einem Stromausfall den Fluchtweg beleuchtet.