Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Müssen Heizleitungen abgeschottet werden, wenn sie durch Brandabschnitte geführt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Muss ein Lagergebäude (1650 m2 gross), das sich über zwei Parzellen erstreckt, mit einer Brandschutzmauer getrennt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ein Einfamilienhaus wird zu einem Zweifamilienhaus umgebaut. Müssen die Wohnungen durch einen Brandabschnitt getrennt werden, auch wenn keine weiteren baulichen Veränderungen vorgenommen werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gehört ein Raucherraum in einem Versammlungsraum mit mehr als 300 Personen zur Nutzung oder wird dieser als Spezialraum angesehen? Wie ist die Entfluchtung für diesen Raum? Darf in der Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» über einen angrenzenden Raum geflüchtet werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Müssen bei einem Wohnhaus, in dem mehrere Wohnungen zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden dürfen, die Lüftungsleitungen zwingend in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht vertikal durchs Gebäude geführt werde?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wie sind die Anforderungen an die Abdichtung und die Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen im Detail zu verstehen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Beherbergungsbetrieben habe ich schon oft gesehen, dass beim Empfangsschalter Holzabdeckungen als Ablagefläche zwischen Betonsockel und Glasfenster des Schalters verwendet werden, obwohl es sich dabei oft um den vertikalen Fluchtweg handelt. Ist dies möglich, wegen der 10 %-Regel, die in der Brandschutzrichtlinie 14-15 Ziffer 4.2 beschrieben ist?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 kann bei Beherbergungsbetrieben [c] (Berghütten) mit max. 2 Stockwerken über Terrain und einer Geschossfläche von max. 2’400m2 der Feuerwiderstand generell um 30 Minuten reduziert werden. Heisst das, dass bei brandabschnittsbildenden Wänden und horizontalen Fluchtwegen mit Feuerwiderstand EI30 somit kein Feuerwiderstand erforderlich ist?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Sie haben recht, streng genommen gelten bei Berghütten mit max. 2 Stockwerken und einer Geschossfläche von weniger als 2400 m2 gemäss Ziffer 3.7.1 der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte keine Feuerwiderstandsanforderungen an brandabschnittbildende Wände und horizontale Fluchtwege.
Darf man im vertikalen Fluchtweg einen Kabelkanal aus Kunststoff für die Erschliessung der dort installierte Geräte und Installationen verwenden?
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