Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Eine Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen muss brandabschnittsbildend ausgebildet werden und es bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks. Für Gebäude mittlerer Höhe ist die Anforderung grundsätzlich REI 60.
Welche Massnahmen bei Ihrem Objekt notwendig und verhältnismässig sind, müssen Sie mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde klären.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.