Beziehen sich die Mengenangaben in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Ziffer 3.4.1 (z.B. brennbare Gase über 1’000 kg oder leichtbrennbare Flüssigkeiten über 2’000 I) auf das das gesamte Gebäude oder auf einen Brandabschnitt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Lagerräume von gefährlichen Stoffen müssen einen eigenen Brandabschnitt bilden (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 3.4, Absatz 3). Die Mengenangaben beziehen sich auf diesen Brandabschnitt und werden nicht über das ganze Gebäude kumuliert.

Müssen die Brandabschnitte Parking (> 600 m²) und «Nicht-Parking» als separate Nutzungseinheiten mit eigenen Fluchtwegen und Ausgängen definiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Jede Nutzungseinheit (Parking, Gewerbe, Wohnen, Zivilschutz) muss über einen sicheren Fluchtweg erreichbar sein, entweder über einen horizontalen oder einen vertikalen Fluchtweg.
In der Nutzung Parking ist eine Flucht über angrenzende Räume nicht zulässig.

Wir möchten auf dem Firmenareal innerhalb eines Gebäudes einen Dieseltank mit 20’000 Liter Fassungsvermögen aufstellen. Welche Anforderungen müssen beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mittelgrosse Tanks (2000 bis 250 000 Liter) für Diesel müssen in einem Raum aufgestellt sein, der als eigener Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgebildet ist. Im Raum dürfen keine weiteren Brandlasten vorhanden sein.

Gehört ein Raucherraum in einem Versammlungsraum mit mehr als 300 Personen zur Nutzung oder wird dieser als Spezialraum angesehen? Wie ist die Entfluchtung für diesen Raum? Darf in der Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» über einen angrenzenden Raum geflüchtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der Raucherraum kann der gleichen Nutzung wie der Versammlungsraum zugeordnet werden. In diesem Fall können die Räume als Nutzungseinheit in den gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden und der Fluchtweg aus dem Raucherraum darf über den Versammlungsraum gehen.

Müssen bei einem Wohnhaus, in dem mehrere Wohnungen zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden dürfen, die Lüftungsleitungen zwingend in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht vertikal durchs Gebäude geführt werde?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Leitungen von haustechnischen Installationen, die über mehrere Geschosse geführt werden, müssen in brandabschnittbildenden Installationsschächten platziert werden.