Grundsätzlich sind Fremdinstallationen in Lagerräumen für Heizöl nicht ausgeschlossen. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung ist möglich, wenn folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
- Werden brandabschnittsbildende Wände und Decken durchdrungen, müssen die Aussparungen abgeschottet werden. Je nach Material und Durchmesser des Rohrs muss ein Abschottungssystem (z.B. eine Brandschutzmanschette) montiert werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.5)
- Installationsrohre, die im Gebäude geführt werden, haben Anforderungen an die Brennbarkeit. Offen verlegt beträgt die Mindestanforderung RF 3, in Schächten verlegt ist die Brandverhaltensgruppe RF 3(cr) ausreichend. Ob Fernleitungsrohre eine Klassifizierung für Baustoffe aufweisen, ist uns jedoch nicht bekannt.
Falls sie unsicher sind, ob die Installation in Ihrem Gebäude fachgerecht durchgeführt wurde, empfehlen wir Ihnen, sich an den Feueraufseher Ihrer Wohngemeinde zu wenden. Dieser ist als lokale Brandschutzstelle für Brandschutzaspekte bei Wohngebäuden zuständig.