In unserem Mehrfamilienhaus führen die Wohnungstüren in einen Gang und dieser ist durch eine Tür vom Treppenhaus getrennt. Müssen die Wohnungstüren auch Brandschutztüren mit elektrischen Freilaufschliesser sein oder reicht es, wenn sich zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Flucht- und Rettungsweg eine Brandschutztür befindet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

Hochhaus

Jede Wohnung muss einen eigenen Brandabschnitt bilden. Das heisst, jede Wohnungstür muss als Brandschutztür mit einem Feuerwiderstand von EI 30 ausgebildet sein. Die Wohnungstüren müssen jedoch keine Freilaufschliesser aufweisen. 

Bei einer Sanierung können abweichende objektbezogene Massnahmen nötig sein. Dies beurteilt die örtlich zuständige Brandschutzbehörde. 

Weitere Informationen zu Brandabschnitten in Wohngebäuden finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

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