Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
Hochhaus
Jede Wohnung muss einen eigenen Brandabschnitt bilden. Das heisst, jede Wohnungstür muss als Brandschutztür mit einem Feuerwiderstand von EI 30 ausgebildet sein. Die Wohnungstüren müssen jedoch keine Freilaufschliesser aufweisen.
Bei einer Sanierung können abweichende objektbezogene Massnahmen nötig sein. Dies beurteilt die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.
Weitere Informationen zu Brandabschnitten in Wohngebäuden finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.