In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.

Wir haben einen geschlossenen Kellerraum (ca. 10 m3 Grösse) mit kleinem Fenster (ca. 40×40 cm) zu einem Luftschacht. In dem Raum herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Wir möchten dort Gegenstände wie Kleider, Bücher und Weinflaschen, dort trocken lagern. Dürfen wir ein handelsübliches Klimagerät mit einem Abluftschlauch via Fensteröffnung in diesem Kellerraum permanent laufen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten des Brandschutzes spricht nichts dagegen, soweit das Gerät bestimmungsgemäss eingesetzt wird.

Darf ich in meinem Einstellraum nicht brennbare Gegenstände lagern? Es wären zum Beispiel Werkzeug in Metallkisten und in Plastik-Körben, Staubsauger, Dampfreiniger und ähnliches, das ich auf Holzregalen deponieren möchte.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, wie gross der Einstellraum ist. Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um einen rein privat genutzten Einstellraum handelt, der weniger als 600 m2 gross ist.

Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden.