Bern und Graubünden regeln den Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.

Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.

Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.

Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.

Die Türe einers Lagerraums zur Aussentreppe geht nach innen auf. Ist dies zulässig? Wieviele Personen dürfen sich gleichzeitig drinnen aufhalten? Und gibt es einen Unterschied zwischen einem Lagerraum und einem Keller in Bezuga auf die feuerpolizieilichen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können.

Ich plane eine Aussenaufstellung eines Gefahrencontainers für die Lagerung von mehr als 100 Liter Aceton, Nitro, Benzin, Feinsprit und Reinigungsmittel Corrosive 8. Der Container soll möglichst nah am bestehenden Industriegebäude aufgestellt werden, damit die Transportwege kurz sind. Darf der Container den Abstand von 4 m unterschreiten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten. 

Wir haben einen Abstellplatz in einer privaten Einstellhalle (>600 m2). Aktuell haben wir ein offenes Metallgestell mit Holzregalen, darin lagern wir Folgendes: einen Satz Pneus, ein kleines manuelles Autohebegerät, eine Aluleiter, einen Benzin-Rasenmäher, zwei Davoser-Schlitten, Gartenwerkzeug und Partyzeltstangen in einem Karton. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem privaten Parking (>600m2) ist es erlaubt, eine geringe Menge an Material, das zum Betrieb oder der Pflege des Fahrzeugs dient sowie Sportgeräte zu lagern.

In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.

Wir haben einen geschlossenen Kellerraum (ca. 10 m3 Grösse) mit kleinem Fenster (ca. 40×40 cm) zu einem Luftschacht. In dem Raum herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Wir möchten dort Gegenstände wie Kleider, Bücher und Weinflaschen, dort trocken lagern. Dürfen wir ein handelsübliches Klimagerät mit einem Abluftschlauch via Fensteröffnung in diesem Kellerraum permanent laufen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten des Brandschutzes spricht nichts dagegen, soweit das Gerät bestimmungsgemäss eingesetzt wird.