Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.
Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.
Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Aus Brandschutzsicht dürfen in Einstellräumen für Motorfahrzeuge, die kleiner als 600 m2 sind, brennbare Materialien gelagert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den Brandschutzvorschriften sind die Sicherheitsabstände im Freien nicht explizit geregelt. Unsere Einschätzung ist, dass der erwähnte Abstand von 2 m zwischen Cheminée und Lagerplatz mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten nicht ausreicht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem privaten Parking (>600m2) ist es erlaubt, eine geringe Menge an Material, das zum Betrieb oder der Pflege des Fahrzeugs dient sowie Sportgeräte zu lagern.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Was in einem Lagerraum gelagert werden darf, ist nicht unbedingt abhängig von einer Brandmelde- oder Sprinkleranlage.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wenn Sie leicht brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 60°C und einer Menge zwischen 101 und 450 Liter lagern, muss der Raum einen Feuerwiderstand von mindestens EI 30 aufweisen
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Von Seiten des Brandschutzes spricht nichts dagegen, soweit das Gerät bestimmungsgemäss eingesetzt wird.