Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?
Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?
Die Tiefgarage einer Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern hat eine Fläche von >1200m2, womit feuerwiderstandsfähige Schleusen oder Vorplätze gefordert werden. Darf der Lift direkt von der Schleuse bzw. vom Vorplatz zugänglich sein?
Sind in einem Betriebsraum, in dem sich ein Fahrstuhlmotor befindet, Brandmelder oder andere Brandschutzvorrichtungen vorgeschrieben?
In unserem 2011 erstellten Mehrfamilienhaus gibt es eine RWA für den Liftschacht. Seit 2015 sind solche RWA nicht mehr vorgeschrieben – kann sie ausser Betrieb genommen werden?
Wir planen ein Park&Rail Parkhaus. Wie sind die Anforderungen an die Fluchtwege für Personen im Rollstuhl, die ja im Brandfall die vertikalen Fluchtwege ohne Rampe nicht benützen können?
Objekt: öffentliches Parking
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Vorgaben zu diesem Thema. Die Anforderungen sind in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert.
Genügt es, wenn eine Einliegerwohnung im 2. Obergeschoss lediglich durch einen Aufzug erschlossen ist? Oder bedarf es eines separaten Treppenzugangs?
Wie gross darf der Abstand zwischen Lifttüre zur Wohnungstüre maximal betragen, wenn der Lift direkt in die Wohnung führt?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt
Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.
Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.