In der Garderobe einer Turnhalle ist die Dusche durch eine Türe abgetrennt. Der Fluchtweg aus der Garderobe führt über einen Korridor ins Treppenhaus. Somit führt der Fluchtweg streng genommen aus der Dusche über zwei Räume oder zählen Garderobe und Dusche zusammen als ein Raum?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Im Sinne der Definition «Raum» der Brandschutzrichtlinie 10-15 kann die Dusche auch als untergeordnet betrachtet werden (wie z.B. auch Toiletten o. Ä.).

Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten Brandschutz gibt es keine Vorgaben, wo die Türen angeordnet werden müssen, solange die Fluchtwegdistanz bis zu einem sicheren Ort (horizontaler Fluchtweg oder ins Freie) von jedem Punkt im Raum aus maximal 35 m beträgt.

Im Bereich der Fensterfront sind zwischen den Reihenfenstern statisch tragende Stahlstützen verbaut. Diese sind auf der Innenseite brandschutzverkleidet. Müssen die Stahlstützen bei einer Fassadensanierung auch auf der Aussenseite brandschutzverkleidet werden und wenn ja, gemäss welchen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Appenzell-Ausserrhoden

Grundsätzlich gilt der Feuerwiderstand jeweils für einen ganzen Stützenquerschnitt. Die beschriebene Situation trifft man häufig in bestehenden Gebäuden an: Die innenseitige Brandschutzbekleidung wurde im Zuge einer Gebäudesanierung als Ertüchtigungsmassnahme angebracht.

Ist es denkbar, dass zwei Gebäude mit Geschossfläche <900m2 und geringer Höhe (max. 3 Geschosse) nur über eine gemeinsame Aussentreppe entfluchtet werden und keine weiteren Treppen in den Gebäuden vorhanden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Diese Frage muss abschliessend anhand der Brandschutzpläne und den objektspezifischen Gegebenheiten beurteilt werden.