Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 18-15 Löscheinrichtungen fordert, dass Löschgeräte gut erkennbar sind. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Handfeuerlöscher offen an einer Wand hängt, muss er nicht noch zusätzlich gekennzeichnet werden. Ist er jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich, z. B. in einer Nische platziert, muss sein Standort mit dem offiziellen Piktogramm nach ISO 7010 gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung ist idealerweise fluoreszierend, dies ist jedoch nicht zwingend.