In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?
In unserem Haus steht eine RWA-Anlage im UG neben der Hauptverteilung. Gilt der Abstand von 0.8 m von Schaltgerätekombinationen auch bei Mehrfamilienhäusern?
Ist eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage im Hochparterre notwendig?
Die Situation: Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses hat es in jedem Zwischengeschoss öffenbare Fenster mit einer Abstromöffnung von je ca. 1.2 m2. Beim Treppenpodest unterhalb der Attikawohnung liegt die Fensteroberkante 150 cm unterhalb der Decke.
Objekt: Mehrfamilienhaus
Artikel 3.3.1. der Brandschutzrichtline 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen besagt, dass Wohnbauten mittlerer Höhe zuoberst mit Abstromöffnungen zu versehen sind, sofern sie nicht auf jedem Stockwerk über einen Lüftungsflügel von mindestens 0.3 m2 verfügen.
Wir sind ein Immobilienunternehmen. Dürfen wir bei unseren Liegenschaften die Entrauchungsöffnungen (ausgenommen Feuerwehrlifte) verschliessen, um Energie zu sparen?
Wir planen eine unterirdische Einstellhalle mit 402 m2 Grösse. Die Belüftung der Einstellhalle erfolgt über eine mechanische Lüftungsanlage übers Dach. Gemäss www.heureka.ch wird bei Einstellhallen mit Flächen unter 600 m2 keine Entrauchungsanlage gefordert. Bei grösseren Einstellhalle (über 600 m2) sind 8 LW/h erforderlich. Wie berechnet man die erforderliche Entrauchungsöffnungsgrösse bei einer Einstellhalle von z.B. 601 m2 Bodenfläche?
Gibt es Anforderungen an Haustechnikräume auf dem Dach eines Gebäudes, die kein Vollgeschoss darstellen (Fläche <50% der Dachfläche)? Welchen Feuerwiderstand müssen das Tragwerk des obersten Geschosses sowie das des darunterliegenden Geschosses gewährleisten? Muss der Technikraum als separater Brandabschnitt ausgebildet sein? Und muss der Technikraum über eine Treppe zugänglich sein oder reicht ein Dachausstieg?
In meinem Mehrfamilienhaus möchte ich im Dach keinen Rauch- und Wärmeabzug machen. Gemäss Brandschutzvorschriften besteht die Möglichkeit, in jedem Geschoss ein Fenster mit einer Öffnungsfläche von 0,3 m2 in die Fassade einzubauen. Die Brandschutzrichtlinie sagt aber nichts über die Lage der Fenster aus. Muss das Fenster im obersten Geschoss ganz oben sein?
Objekt: Wohnen, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Sie interpretieren die Brandschutzrichtlinie korrekt. In jedem Geschoss muss ein Fenster mit einer Öffnungsfläche von 0,3m2 vorhanden sein. Mit «Geschoss» ist in diesem Fall jedes Treppenpodest gemeint, auch solche in einem Zwischengeschoss. Über die Lage der Fenster macht die Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» keine Angaben.