Ist es erlaubt, ein RWA-Fenster geöffnet zu lassen und gibt es eine Pflicht zur Revision?
Ist für ein Mehrfamilienhaus mit zwei Wohnungen in der Einstellhalle (Fläche ca. 260 m2) eine RWA notwendig?
Gibt es für die Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses bezüglich der Farbe des Rauchabzugtasters im Kanton Bern eine Vorschrift bzw. eine Empfehlung? Die erhältlichen Farben sind grau, rot, gelb, blau und orange.
Muss der Funktionserhalt bei einer RWA-Anlage, bei welcher alle Komponenten im selben Brandabschnitt installiert sind, umgesetzt werden? Falls ja, wie muss das umgesetzt werden? Muss die RWA-Zentrale in einen EI30 Schrank eingebaut werden? Müssen die Kabelwege und Kabel auf die Fenster mit EI 30 ausgeführt werden?
Objekt: Einstellräume, 11 bis 30 m hoch, Kanton Aargau
Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Art. 4.1 Abs. 2 besagt, dass alle Anlageteile aus geeigneten Werkstoffen bestehen und so bemessen, verlegt und befestigt sein müssen, dass sie den Beanspruchungen genügen und der Funktionserhalt während der Feuerwiderstandsdauer der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung, mindestens jedoch während 30 Minuten gewährleistet ist.
Wir planen ein Parking mit 2 Geschossen, beide im Untergeschoss. Im 1. UG finden Lüftung und Entrauchung über Schächte statt. Können wir im 2. UG auf eine LRWA verzichten, wenn wir eine Sprinkleranlage installieren? Die Brandabschnittsflächen sind jeweils knapp über 2000 m2
Objekt: Parking
Bis zu einer Fläche von 3600 m2 sind in Parkings mit Löschanlagen keine RWA vorgeschrieben (vgl. Brandschutzrichtline 21-15 Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, Artikel 3.3.1).
Ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage nötig, wenn es im Untergeschoss keine Entrauchungsöffnungen gibt? Im Treppenhaus ist auf jedem Geschoss eine manuelle Lüftungsöffnung vorhanden, die grösser als 0,3 m2 ist.
In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?
In unserem Haus steht eine RWA-Anlage im UG neben der Hauptverteilung. Gilt der Abstand von 0.8 m von Schaltgerätekombinationen auch bei Mehrfamilienhäusern?
Ist eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage im Hochparterre notwendig?
Die Situation: Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses hat es in jedem Zwischengeschoss öffenbare Fenster mit einer Abstromöffnung von je ca. 1.2 m2. Beim Treppenpodest unterhalb der Attikawohnung liegt die Fensteroberkante 150 cm unterhalb der Decke.
Objekt: Mehrfamilienhaus
Artikel 3.3.1. der Brandschutzrichtline 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen besagt, dass Wohnbauten mittlerer Höhe zuoberst mit Abstromöffnungen zu versehen sind, sofern sie nicht auf jedem Stockwerk über einen Lüftungsflügel von mindestens 0.3 m2 verfügen.