Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau
Nach den aktuellen Brandschutzvorschriften, die seit 2015 in Kraft sind, wäre eine Abströmöffnung als Rauch- und Wärmeabzugsanlage am obersten Punkt des Treppenhauses vorgeschrieben. Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, gilt der Besitzstand. Das heisst: Soweit keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, sind die Vorschriften massgebend, die zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes in Kraft waren.