In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Nach den aktuellen Brandschutzvorschriften, die seit 2015 in Kraft sind, wäre eine Abströmöffnung als Rauch- und Wärmeabzugsanlage am obersten Punkt des Treppenhauses vorgeschrieben. Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, gilt der Besitzstand. Das heisst: Soweit keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, sind die Vorschriften massgebend, die zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes in Kraft waren.

4 Gedanken zu “In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?”

  1. Guten Abend
    Ich hab ein Problem. Ich will ein Zweifamilienhaus zu einem drei Parteien Haus um bauen. Im Treppen Haus müssten dann zwei eingangtüren eingebaut werden einmal für das Obergeschoss und einmal für das Dachgeschoss leider versperrt die Eingangstür das Fenster zum entlüften bei einem Brand und ich habe dann keine entlüftungsmöglichkeit mehr. Bitte um Antwort vielen Dank

    1. Falls Ihr Gebäude in die Kategorie «Gebäude geringer Höhe» (maximal 11m hoch) fällt, wird keine Anforderung an eine Entrauchungsöffnung gestellt. Ist das Gebäude höher als 11m, muss die Situation objektspezifisch geklärt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Brandschutzbehörde. Die Zuständigkeiten im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB.

  2. Das Mehrfamilienhaus wurde mit acht Wohnung gebaut, 2021 bis 2022 .das liegt der Mitte , Wohnungen rings um die Treppe. Im Treppenhaus gibt es keine Fenster und kein Dachfenster.

    1. Ob im Treppenhaus Öffnungen für den Rauch- und Wärmeabzug vorgeschrieben sind, hängt von der Höhe des Gebäudes ab. Wenn das Mehrfamilienhaus nicht höher ist als 11m, sind keine Öffnungen vorgeschrieben. Bei einer Höhe von mehr als 11m gelten folgende Anforderungen:
      Wenn das Treppenhäuser (vertikaler Fluchtweg) nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel ins Freie hat (Lüftungsfläche mindestens 0,3 m²), sind zuoberst im Treppenhaus Abströmöffnungen vorgeschrieben. Die Öffnungen müssen eine geometrische Lüftungsfläche von mindestens 0,5 m² aufweisen und direkt ins Freie führen. Sie müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen und ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.

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