Objekt: Mehrfamilienhaus, Höhe: bis 11 m hoch, Kanton Zug
Der Abstand von 0.8 m gilt für jeden Gebäudetyp, auch für Mehrfamilienhäuser.
Festgehalten ist dies in der Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung , Ziffer 3.3.3.