Objekt: Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Mindestöffnungsweite gibt die Mindestbreite resp. Mindesthöhe der Abströmöffnung an.
Das heisst, bei einer Mindestfläche von 0.5 m2 ist eine Öffnung von 5 m x 0.1 m erlaubt, 6,25 m x 0,08 m wären jedoch nicht mehr zulässig. Bevorzugt sind aber möglichst quadratische Querschnitte.