Bei der Entrauchung via LRWA müssen die einzelnen Abströmöffnungen mindestens 0,5 m2 gross sein und eine Mindestöffnungsweite von 0,10 m haben. Wie ist die Mindestöffnungsweite zu verstehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Die Mindestöffnungsweite gibt die Mindestbreite resp. Mindesthöhe der Abströmöffnung an.

Das heisst, bei einer Mindestfläche von 0.5 m2 ist eine Öffnung von 5 m x 0.1 m erlaubt, 6,25 m x 0,08 m wären jedoch nicht mehr zulässig. Bevorzugt sind aber möglichst quadratische Querschnitte.

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