Wir sind ein Immobilienunternehmen. Dürfen wir bei unseren Liegenschaften die Entrauchungsöffnungen (ausgenommen Feuerwehrlifte) verschliessen, um Energie zu sparen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch

Entrauchungsöffnungen grundsätzlich zu verschliessen ist nicht erlaubt. Es ist jedoch möglich, statt Entrauchungsöffnungen Rauchklappen (RWA-Klappen) zu installieren. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • dass sie im Brandfall von einem sicheren Standort aus von Hand in Betriebe gesetzt werden können
  • dass der Betriebszustand der Klappen an der Bedienungsstelle angezeigt wird
  • dass ihre Stromversorgung unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung gewährleistet ist

Ob solche Klappen in Ihren Gebäuden installiert werden können, unterliegt der Entscheidung der lokalen Brandschutzbehörde.

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