Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch
Entrauchungsöffnungen grundsätzlich zu verschliessen ist nicht erlaubt. Es ist jedoch möglich, statt Entrauchungsöffnungen Rauchklappen (RWA-Klappen) zu installieren. Die Voraussetzungen dafür sind:
- dass sie im Brandfall von einem sicheren Standort aus von Hand in Betriebe gesetzt werden können
- dass der Betriebszustand der Klappen an der Bedienungsstelle angezeigt wird
- dass ihre Stromversorgung unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung gewährleistet ist
Ob solche Klappen in Ihren Gebäuden installiert werden können, unterliegt der Entscheidung der lokalen Brandschutzbehörde.